Fachthemen: Theoretisches Hintergrundwissen für die praktische Arbeit

Die Themen und Bedarfe der traumatisierten Kinder und ihrer leiblichen Familien entwickeln sich mit der Zeit. Das Erziehungsbüro Rheinland arbeitet in etlichen Arbeitskreisen und Fachgremien an der wissenschaftlichen und theoretischen Aufarbeitung spezifischer Problematiken mit. Zu weiteren Themen kann das EBR aufgrund langjähriger Erfahrung und konzeptioneller Kenntnisse konkrete Leistungen anbieten.

ADHS

ADHS ist die Abkürzung für Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung. Kinder und Jugendliche, die an dieser Störung leiden, zeigen Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwächen, impulsives Verhalten und häufig eine ausgeprägte motorische Unruhe. Die Problematik beeinträchtigt ihre Entwicklungschancen erheblich.

Das Erziehungsbüro Rheinland war an der Gründung des ADHS Kompetenznetzwerks Köln maßgeblich beteiligt.

Für aktuelle Informationen besuchen Sie das zentrale adhs-netz.

Beschwerdemanagement

Das EBR pflegt ein strukturiertes Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche in den Erziehungsstellen und Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften. Das Ziel ist es, Grenzverletzungen oder Übergriffe frühzeitig zu entdecken, zu behandeln und zu verfolgen.

Zu den Maßnahmen gehört ein Elterntelefon für Herkunftseltern, Verwandten oder Bezugspersonen der betreuten Kinder und Jugendlichen, das Verteilen von Broschüren zum Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen (Du bist bei uns willkommen) und das Gespräch über dieses Thema, wenn Kinder in ihrer Pflegefamilie einziehen. Weiterhin gibt es Aushänge oder anderweitige Veröffentlichungen von Adressen externer Beratungsstellen und Sorgentelefone. Alle Telefonnummern, Mail- und Postadressen der für die Betreuung und Jugendhilfe Verantwortlichen sowie der Bezugspersonen der betreuten Kinder und Jugendlichen in den Pflegefamilien stehen allen Beteiligten offen (mit Ausnahme der aus Sicherheitsgründen beschränkten Kontakte).

Care Leaver

Care Leaver sind junge Menschen, welche die Fürsorge durch stationäre Jugendhilfe verlassen. Das Ende der Jugendhilfe ist eine sensible Übergangsphase. Für die jungen Erwachsenen ist sie meist mit besonderen Herausforderungen verbunden: Mangel an Ausbildungsplätzen, Mangel an oder konfliktgeladener Kontakt zur Herkunftsfamilie, Mangel an der Fähigkeit, ein tragfähiges soziales Netzwerk aufzubauen, Mangel an finanziellen Ressourcen und Orientierung bei der Berufswahl und Lebensgestaltung.

Es ist wichtig, dass Care Leaver an dieser Schnittstelle nicht alleine sind. Zu geeigneten Maßnahmen gehören:

  • Persönliche Ansprache von Care Leavern – möglichst schon vor Ende der Jugendhilfemaßnahme
  • Förderung von sanften Übergängen und kontrollierte Ablösung von langjährigen Pflegepersonen
  • Bereitstellung von Ansprechpartnern mit Wissen und Erfahrung in den Fragen rund um Verselbständigung und Berufsfindung
  • Förderung von Selbsthilfe durch Vernetzung der Betroffenen
  • Vernetzung mit bestehenden Initiativen und entstehenden Angeboten in diesem Bereich (z. B. www.careleaver.de)
  • Beratung und Begleitung von Pflegepersonen beim Übergang der Betreuten

Weitere Informationen:
www.careleaver.de
www.igfh.de/cms/nachrichten/jugendhilfe-und-dann-care-leaver-haben-rechte-positionspapier-jetzt-online

Erziehungspaten

Als „nachbarschafts- bzw. verwandtenähnliche Hilfe“ stehen Erziehungspaten Familien in schwierigen Situationen zur Seite. Auf ihre alltagspraktische Aufgabe sind sie auch theoretisch bestens vorbereitet; das Erziehungsbüro Rheinland, das Jugendamt und andere Unterstützungsorganisationen im Umfeld begleiten ihre Arbeit. Erziehungspaten werden beispielsweise tätig, wenn es familiäre Krisen gibt oder die Eltern überfordert sind, wenn es Beziehungsprobleme, Verhaltensauffälligkeiten, schulische Defizite oder emotionale Mängel gibt. Dann helfen Erziehungspaten den Familien dabei, sich mit den Besonderheiten des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen zu beschäftigen. Sie gestalten Beziehungsangebote, helfen den Familien, ihre Ressourcen zu aktivieren, fördern die Kinder in alltags- und schulrelevanten Anforderungen und rufen vertrauensbildende Maßnahmen ins Leben.

Kinderschutz

Der Paragraph 8a im Kinder- und Jugendschutzgesetz regelt den so genannten Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Wenn also Kinder vor ihrer Herkunftsfamilie in Schutz genommen werden müssen, werden die Behörden tätig. In diesen Krisenfällen kümmert sich das EBR kompetent um eine Unterbringung der Kinder in geeigneten Fachpflegestellen.

Mehrere Mitarbeiter des EBR sind qualifizierte Kinderschutzbeauftragte nach §8a SGB VIII. Weitere Mitarbeiter und Berater sind entsprechend geschult. Ständige Fortbildung der Kinderschutzbeauftragten sowie die Vernetzung des Trägers mit anderen Trägern und Organisationen der Jugendhilfe, die sich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe verschrieben haben, tragen zu einem kompetenten Umgang mit dem Thema bei.

Das EBR verpflichtet sich zur Einhaltung und Dokumentation des Kinderschutzes in allen Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften und Erziehungsstellen. Alle sogenannten 8a-Fälle werden an die dafür zuständigen Stellen (Jugendämter, Sorgeberechtigte, Bezugspersonen der betroffenen Kinder und Jugendlichen) gemeldet.

Das EBR hat einen eigenen Meldebogen entwickelt, mit dem kritisches, möglicherweise grenzverletzendes Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einerseits sowie der Erziehungseltern andererseits erfasst und dokumentiert wird. Interne Kinderschutzinstrumente entwickelt das EBR ständig weiter, indem es das Thema regelmäßig in Besprechungen und Veranstaltungen aufgreift sowie den Austausch mit externen Trägern pflegt.

Patenfamilien für Pflegefamilien mit chronisch kranken oder behinderten Kindern

Familien mit chronisch kranken und behinderten Kindern erhalten durch Sonderpädagogische Patenfamilien ein umfangreiches Unterstützungsangebot, das es ihnen ermöglicht, den Belastungen der Betreuung, Erziehung und Pflege ihres kranken oder behinderten Kindes dauerhaft gerecht zu werden. Sonderpädagogische Patenfamilien entlasten leibliche Eltern und verschaffen ihnen die Möglichkeit, Auszeiten von der Pflege und Betreuung ihres behinderten Kindes zu nehmen, Sozialkontakte zu pflegen sowie regelmäßige Erholungsphasen zu nehmen. Sonderpädagogische Patenfamilien sind darüber hinaus wichtige Gesprächspartner für leibliche Eltern. Sie können ihnen in schwierigen Zeiten zur Seite stehen sowie sie darin stärken, die Behinderung oder Erkrankung ihres Kindes anzunehmen und eine positive Lebenseinstellung zu gewinnen.

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