Verwandtenpflege

Das EBR bietet im Einzelfall den Jugendämtern die Möglichkeit an, in ihrem Auftrag und in enger Abstimmung eine Verwandtenpflege zu übernehmen.

Die Unterstützung des EBR kann nötig sein, wenn zum Beispiel die Verwandten außerhalb des Zuständigkeitsgebietes des Jugendamtes leben oder die das Pflegekind aufnehmenden Verwandten einen erhöhten Beratungs- und Begleitungsbedarf haben.

Das EBR ist mit seiner Angebotspalette im gesamten Rheinland tätig, von Aachen über die Eifel, den Köln-Bonner Raum und das Bergische Land sowie in den Kreisen Rhein-Sieg, Rhein-Erft, Düren und Heinsberg.

Der jeweilige Auftrag der Begleitung einer Verwandtenpflege wird mit dem zuständigen Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung in puncto Umfang und Inhalt abgestimmt und orientiert sich am speziellen Bedarf einer jeden Pflegefamilie.

Das EBR bietet den Pflegefamilien insbesondere eine kontinuierliche Begleitung und Beratung sowie die Möglichkeit der Fortbildung und des Austausches mit anderen Verwandten-Pflegefamilien an.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das EBR.

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