Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Das Erziehungsbüro Rheinland (EBR) ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Das EBR betreut Kinder und Jugendliche von einem Jahr bis zur Verselbstständigung in Erziehungsstellen und Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften. In Einzelfällen kann Betreuung auch über die Volljährigkeit hinaus nötig sein.
Das Angebot des EBR umfasst Jugendhilfemaßnahmen (§27 ff. KJHG) in zwei Sparten:
- Kinder, die aufgrund widriger Lebensumstände in ihrer Entwicklung erheblich beeinträchtigt sind und daher auf Dauer nicht in der Herkunftsfamilie verbleiben können, werden vom EBR in Erziehungsstellen vermittelt. Erziehungsstellen sind Fachpflegefamilien, in denen mindestens ein Elternteil eine pädagogische Ausbildung hat und somit eine professionelle Betreuung der Pflegekinder in familiärem Rahmen gewährleistet ist (Unterbringung gemäß § 33 Satz 2 SGB VIII).
- Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften in Mechenich, Simmerath und Vettweiß bei Aachen sind für Kinder und Jugendliche gedacht, die ebenfalls nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben und die sehr enge Bindungen nicht (mehr) ertragen können, sondern eher den Kontakt und das Zusammenleben in einer „familienähnlichen Gruppe“ benötigen. Die Kinder und Jugendlichen werden von erfahrenen Pädagoginnen und Pädagogen rund um die Uhr betreut (Unterbringung gemäß § 34 SGB VIII).
In Einzelfällen kann die Hilfe entsprechend § 41 SGB VIII über die Volljährigkeit hinaus geleistet werden.
Ämter können die Entgelte, die jeweilige Leistungsbeschreibung und die Qualitätsentwicklungsvereinbarung im EBR abrufen.