Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Erziehungsbüro Rheinland gemeinnützige Gesellschaft mbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW).

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website erziehungsbuero.de.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 03.09.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Bodo Krimm
Geschäftsführer
Erziehungsstellenberater

Christophstrasse 50-52
50670 Köln
Telefon: 0221/ 720 262 0
Telefax: 0221/ 720 262 13
E-Mail info@erziehungsbuero.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

– Prüfschritt 9.1.1.1b: Die Grafik rechts neben der Navigation „Mehr als Familie“ muss noch angepasst werden. Dazu muss der Header im neuen Templatesystem komplett neu angelegt werden.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

– Prüfschritt 9.1.3.1h: Die Beschriftung der Formularelemente entspricht nicht den technischen Spezifikationen. Beim Test mit dem Screenreader konnten jedoch keine Probleme festgestellt werden. Eine Anpassung des Formular-Plug-ins wäre jedoch mit sehr hohem Aufwand verbunden.

– Prüfschritt 9.1.3.5: Die Eingabefelder für die Nutzerdaten vermitteln ihren Zweck. Auch hier geht es um das Formular, das nicht so funktioniert, wie es sollte. Beim Test mit dem Screenreader konnten jedoch keine Probleme festgestellt werden. Eine Anpassung des Formular-Plug-ins wäre jedoch mit sehr hohem Aufwand verbunden.

Evaluationsmethode

Die Website wurde nach BITV-Test / EN 301 549 (Web) geprüft: https://bitvtest.de/pruefverfahren/bitv-20-web

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.09.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 03.09.2025 überprüft.

Quelle: eRecht24