Spezielle Bedarfe und Zusatzleistungen

Das Erziehungsbüro Rheinland verfügt über Kompetenzen und ein daraus abgeleitetes Dienstleistungsangebot, das über die übliche Pflegesituation hinausgeht. Bei speziellen Bedarfen, wie sie durch manche Erkrankung oder Behinderung entstehen, unterstützt das EBR zielgerichtet Pflegefamilien und ihre Pflegekinder.

FASD

Alkoholgenuss während der Schwangerschaft kann schon bei geringen Mengen zu großen Schäden beim Ungeborenen führen. Es kann mit körperlichen Einschränkungen oder Schädigungen der Organe und des zentralen Nervensystems zur Welt kommen. Auch das soziale und emotionale Verhalten und die geistige Entwicklung können eingeschränkt oder gestört sein. Das bedeutet, dass Kinder mit FASD Schwierigkeiten bei der Alltagsbewältigung haben können. Das EBR klärt über Alkoholgenuss während der Schwangerschaft und dessen Folgen für das Ungeborene auf, bietet Pflegestufenberatung sowie Beratung und Unterstützung bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises und für Reha-Maßnahmen an. Ein trägeroffener Arbeitskreis zum Thema FASD bietet Möglichkeit zum Austausch und zur Unterstützung.

inklusive Pflegekinderhilfe

Kinder mit Behinderungen sollen die Chance auf das Aufwachsen in Familie erhalten. Diesen inklusiven Ansatz verfolgt das EBR schon seit Jahren. Wird eine Beeinträchtigung des Pflegekindes erst im Laufe des Pflegeverhältnisses deutlich, muss die Hilfe so verändert werden, dass der Verbleib des Kindes in der Erziehungsstelle weiter möglich ist. Hier kommt es darauf an, dass alle notwendigen Unterstützungen für das Kind und die Pflegefamilie geleistet werden. Das EBR verfügt über eine umfangreiche Sozialberatung und unterstützt die Erziehungsstelle dabei, den bestmöglichen Rahmen um das Kind aufzubauen.  Darüber hinaus begleiten das EBR Erziehungsstellen, die sich von vornherein für die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung entscheiden.

Das Erziehungsbüro ist aktives Mitglied im Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien. Hier geht es um die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention und einheitliche Standards zur Unterbringung von Kindern mit Behinderungen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können.

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